AGB

Holger Holland
IT- & PR-Consulting
Poststraße 7
98559 Oberhof / Thür.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz: DE 231 746 583

Tel. +49 (0) 175 – 20 14 03 4

kontakt@queps.de

und

Thomas Weber

mexsos media cross solutions and services

Schwerdnermühle 12G
93138 Lappersdorf

Mob: 0151 1832 9559

E-Mail: t.weber@mexsos.de
Internet: www.mexsos.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
Umsatzsteuergesetz: DE 179 299 499

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.09.2016

Geltungsbereich

Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen seitens der Firma “mexsos media cross solutions and services Thomas Weber”, nachfolgend IT- Dienstleister genannt, liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Die Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner werden nicht anerkannt, auch wenn Aufträge ausgeführt werden, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach deren Veröffentlichung auf der Internetseite www.mexsos.de wirksam, sofern der Kunde den jeweiligen Änderungen nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.

Angebote und Vertragsschluss

Alle Angebote der Firma “mexsos media cross solutions and services Thomas Weber”, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist eine schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung, Bereitstellung der Dienstleistung vor Ort und/oder Rechnungsstellung ersetzt. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder den Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen.

Lieferung / Erfüllungsort

Erfüllungsort für Verpflichtungen des IT- Dienstleisters ist die Stadt Neuhaus. Soweit Ware ausgeliefert wird erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollte Lieferverzug eintreten, muss der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann. Der IT- Dienstleister ist berechtigt bei Stornierung eines Auftrages durch den Kunden Verwaltungskosten in Höhe von 10 % des Auftragswertes zu erheben.

Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise verstehen sich in Euro, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt, spätestens 7 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung anerkannt wird oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der IT- Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.

Mängelrüge und Gewährleistung

Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich dem IT- Dienstleister gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Der IT- Dienstleister leistet Gewähr, indem er nach seinem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Im Gewährleistungsfall kann der IT- Dienstleister nach eigener Wahl verlangen, dass der schadhafte Artikel oder Teile desselben zur Reparatur eingeschickt wird oder der Vertragspartner den schadhaften Artikel zum Zwecke der Nachbesserung bereithält. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne das schriftliche Einverständnis des IT- Dienstleisters seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt die Gewährleistungsverpflichtung.

Software

An der angebotenen Software, dies beinhaltet auch Internetpräsentationen und digitales Bildmaterial, nebst zugehöriger Dokumentation (nachstehend gemeinsam als “Software” bezeichnet) bestehen Schutzrechte von Dritten oder des IT- Dienstleisters. Im erstgenannten Fall steht dem IT- Dienstleister das Recht zu, dem Vertragspartner Nutzungsrechte im nachgenannten Umfang einzuräumen. Er gewährt dem Kunden hiermit die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die ihm überlassene Software unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, jedoch ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen. Die Nutzung der Software ist auf einen einzigen Computer oder Terminal beschränkt. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Software ausschließlich zu Sicherungszwecken und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der Original-Kopie einmal zu kopieren. In jedem Fall hat die mit der Software ausgelieferte Lizenzbedingung Vorrang und darf nicht missachtet werden. Der Vertragspartner hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen einzustehen. Das gilt auch für Verstöße durch Personen, denen er Zugang zur Software einräumt. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Programm-Code in irgendeiner Form zu manipulieren. Soweit die Auslieferung von Software unter Beifügung von gesonderten Lizenzbedingungen erfolgt, haben diese Vorrang.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware Eigentum des IT- Dienstleisters.

Haftung

Der IT- Dienstleister haftet nur für Schäden, die von ihm selbst oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haftet der IT- Dienstleister nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haftet der IT- Dienstleister nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Sonstiges

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.